Lies, was 500 Kunden über uns sagen.
Jetzt Bewertungen lesenNeuigkeiten zur PKV
- PKVPrivate Krankenversicherung nicht mehr zahlbarWenn Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr gezahlt werden können, greift ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Dieses beginnt mit einer Mahnung und kann in den sogenannten Notlagentarif münden – mit deutlichen Leistungseinschränkungen. Im Folgenden erkläre ich Dir den Ablauf, Deine Rechte und Optionen zur Rückkehr in den regulären Versicherungsschutz.
- PKVNeuer PKV-Tarif der Allianz erklärt: MeinGesundheitsschutzAm 1. Mai 2024 hat die Allianz mit Ihren neuen PKV-Vollkostentarifen MeinGesundheitsschutz ein neues Zeitalter eingeleitet. Was sich hinter den Tarifen für die private Krankenversicherung verbirgt, beantworte ich Dir in diesem Artikel.
- PKVWeniger Netto nach dem Wechsel in die PKV?Beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) freuen sich viele zunächst über die individuell anpassbaren Leistungen und oft niedrigere Beiträge. Doch die Überraschung folgt oft schon auf der ersten Gehaltsabrechnung: Das Nettoeinkommen sinkt, die Lohnsteuer steigt.

Auf einen Blick: Wichtige Infos zur privaten Krankenversicherung
- Selbständige, höher verdienende Angestellte, Beamte und Studenten können sich in der privaten Krankenversicherung versichern
- Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag nicht von Deinem Einkommen, sondern von Deinem Alter, den gewählten Leistungen und Deinem Gesundheitszustand abhängig
- In der privaten Krankenversicherung kann – je nach Tarif – eine hochwertige medizinische Versorgung möglich sein
- Anders als in der GKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung
- Die vertraglich vereinbarten PKV-Leistungen können grundsätzlich nicht einseitig gekürzt oder gestrichen werden
Dein Versicherungsmakler
aus Düsseldorf mit über 500 verifizierten Bewertungen! (Stand: 08/2025)
Wer die Möglichkeit hat, kann mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) seine Gesundheitsversorgung – je nach Tarif – mit Leistungsbestandteilen erweitern! Wartezeiten bei Fachärzten können kürzer ausfallen – abhängig vom Einzelfall und Anbieter.
Häufige Fragen aus der Praxis zur privaten Krankenversicherung (PKV)
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in Elternzeit gehe?
Während des Mutterschutzes und der Elternzeit müssen die Beiträge für die PKV unverändert weiterhin entrichtet werden. Es gibt Tarife, die eine Beitragsbefreiung bei Elternzeit vorsehen. Dies bietet Dir somit eine kurzzeitige finanzielle Entlastung. Ist Dir dieses Thema wichtig, solltest Du hierauf also achten. Solange Arbeitnehmer nicht arbeiten, erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss. Hast Du nach der Elternzeit ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, musst Du Dich grundsätzlich gesetzlich versichern. Das gilt unabhängig davon, ob Du in der Elternzeit privat oder gesetzlich versichert warst.
Ich habe Vorerkrankungen und bin mir unsicher, ob ich in die PKV komme. Kannst Du mir weiterhelfen?
Natürlich helfe ich Dir. Als erfahrener Versicherungsmakler in Düsseldorf ist es mein Ziel, für Dich die optimale Lösung im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) zu finden – auch bei Vorerkrankungen. Der Ablauf ist wie folgt: Zunächst kontaktieren wir mittels anonymer Risikovoranfrage mehrere private Krankenversicherer und schildern ihnen Deinen Gesundheitszustand. Diese Voranfrage dient dazu, herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer bereit wäre, Dich zu versichern. Nach Erhalt der Antworten vergleichen wir die Angebote sorgfältig. Dabei achten wir nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Details der Versicherungsbedingungen – insbesondere darauf, ob bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind oder ob aufgrund Deiner Vorerkrankungen ein Beitragszuschlag erhoben wird. Dann besprechen wir gemeinsam die Möglichkeiten. Ich erläutere Dir die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote und helfe Dir, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Mein Ziel ist es, dass Du einen umfassenden Versicherungsschutz erhältst, der Deine individuelle Situation berücksichtigt und Dir – passend zu Deiner Situation – eine hochwertige Versorgung ermöglicht.
Wie bezahle ich als Rentner die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, wenn ich keinen Arbeitgeberzuschuss mehr erhalte?
Am besten ist es, diese Frage von Anfang an zu berücksichtigen. Ideal ist es, von Anfang an die Beitragsentlastungstarife der privaten Krankenversicherer zu nutzen. Damit profitierst Du von Steuervorteilen und Dein Arbeitgeber beteiligt sich an Deinen Rücklagen für das Alter. Dadurch verringert sich Dein Beitrag im Rentenalter, so dass Du ihn auch ohne Arbeitgeberzuschuss aufbringen kannst und Dein wertvoller Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Was mache ich, wenn ich vergessen habe, einen solchen Tarifbaustein in meiner PKV abzuschließen?
Wir prüfen für Dich, ob ein Tarifwechsel in Deiner Situation sinnvoll ist. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder einen Tarifwechsel kann der Beitrag reduziert werden.
Wie funktioniert die private Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung erhältst Du genau die Leistungen, die vertraglich vereinbart sind.
Die vertraglich vereinbarten PKV-Leistungen können grundsätzlich nicht einseitig gekürzt oder gestrichen werden. Dein Beitrag ermittelt sich nicht durch Dein Einkommen, sondern wird anhand Deines Alters, der gewählten Leistungen und Deines Gesundheitszustandes ermittelt. Aus diesem Grund sind die Beiträge von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Wie auch in der GKV wird bei der PKV auch die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen. Da diese die Pflegekosten nicht zu 100% übernimmt, ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung empfehlenswert.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine automatische Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam, auch wenn diese keine Pflicht ist.

Über 500 verifizierte Bewertungen (Stand: 08/2025) Ihre Empfehlung seit 2016. Jetzt auf ProvenExpert ansehen.
Kooperationen
mit Versicherern
Kunden
Erfolgreiche
Verträge
Liter Kaffee
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Nicht jeder kann (gleich) in die private Krankenversicherung wechseln. Es können nur bestimmte Personengruppen der PKV beitreten:
- Selbständige
- Beamte
- Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt: 73.800 Euro pro Jahr, das sind 6.150 Euro monatlich (Stand: 2025, Quelle: BMAS). Für Bestandsfälle gilt eine besondere JAEG von 66.150 Euro.
- Studenten
Gehörst Du zur Berufsgruppe der Selbstständigen, kannst Du wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchtest. Anders als bei Angestellten kannst Du Dich immer privat krankenversichern, unabhängig davon, wieviel Du verdienst. Gibt es eine Ausnahme von der Regel? Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Hier kann es sein, dass Du unter Umständen der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse unterliegst.
Als Beamter hast Du das Wahlrecht, ob Du Dich privat oder gesetzlich versichern möchtest. Dein Dienstherr gibt Dir eine Beihilfe zu Deinen Krankheitskosten. Aus diesem Grund schließen Beamte daher meistens eine sogenannte Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung ab. Für viele Beamtinnen und Beamte ist die PKV häufig eine sinnvolle Option – abhängig von individueller Situation und Beihilfe. Auch bei gesundheitlichen Problemen kannst Du Dich zum Anfang Deiner Beamtenlaufbahn über die Beamtenöffnungsklausel privat versichern, da hier ein Annahmezwang mit 30% Risikozuschlag besteht. Losgelöst von einer späteren Verbeamtung können sich angehende Lehrer während ihres Referendariats privat krankenversichern.
Als Angestellter muss Dein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, damit Du zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wechseln kannst. Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt: 73.800 Euro pro Jahr, das sind 6.150 Euro monatlich (Stand: 2025, Quelle: BMAS). Für Bestandsfälle gilt eine besondere JAEG von 66.150 Euro.
Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden, Du bist dann jedoch für die Dauer Deiner Ausbildung an diese Entscheidung gebunden. Viele Versicherer bieten spezielle Studententarife an. Nimmst Du nach Deinem Studium eine hauptberufliche Tätigkeit auf, kannst Du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Besonders interessant ist der Wechsel in die PKV für Studenten, die Kinder von Beamten sind, da diese auch Anspruch auf Beihilfe haben.
Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?
Vielen sind die Vorteile der PKV bereits bekannt. Je nach Tarif können Leistungen über den GKV-Standard hinausgehen (z. B. Wahlleistungen). Auch die Wartezeiten auf Behandlungen gehören der Vergangenheit an. Die PKV erstattet – je nach Tarif – medizinisch notwendige, vertraglich vereinbarte Leistungen; dadurch kann der Zugang zu bestimmten Medikamenten/Therapien erweitert sein. Die GKV übernimmt lediglich die Leistungen, die im Leistungskatalog aufgenommen wurden. Neue Verfahren werden in der GKV teils zeitversetzt aufgenommen; die Erstattung kann daher vom PKV-Leistungsumfang abweichen.
Hierzu einmal ein Beispiel aus der Praxis: TTFields Optune!?
Dieses neuartige Verfahren ermöglicht die Behandlung von bösartigen Hirntumoren mithilfe elektrischer Wechselfelder.
Die großen Vorteile der Behandlung: Das Zell(neu)wachstum des Tumors nach einer OP wird gehemmt. Mit der Optune-Therapie kann die Therapie unterstützen und behandlungsbegleitend Vorteile bieten – je nach individueller Situation. Die monatlichen Behandlungskosten liegen bei ca. 21.000 Euro, zusätzlich zu den ohnehin anfallenden OP- und Bestrahlungskosten. Der medizinische Fortschritt macht Behandlungen verträglicher, hilft Krankheiten besser zu heilen und verlängert unser Leben.

Gibt es bei der privaten Krankenversicherung auch Nachteile?
Die Nachteile der PKV sind vielen meist nicht ganz so klar.
Vielen ist jedoch bewusst, dass eine gute private Krankenversicherung Geld kostet. Zu Beginn sollte jedoch auch berücksichtigt werden, wie man die steigenden Beiträge im Rentenalter bezahlen kann.
Bei vielen kommt es dann zu finanziellen Engpässen. Mittlerweile bieten die Versicherer jedoch auch Beitragsentlastungstarife an, die dieses Problem lösen. Natürlich kannst Du auch separat, z.B. über eine ETF Altersvorsorge, das Problem lösen. Wichtig ist, in jungen Jahren über diese Problematik Bescheid zu wissen und entsprechend vorzusorgen, denn gerade mit höherem Alter wird die private Krankenversicherung immer wertvoller.
Was ist mit Kindern und dem Ehepartner?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ggf.
die Ehepartnerin oder der Ehepartner nicht kostenlos mitversichert. Wichtig ist
auch zu wissen, dass nicht jeder Versicherer eine Beitragsfreiheit während
eines Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs vereinbart hat. Falls nicht, musst Du
während dieser Zeit die Beiträge komplett allein bezahlen.
Kann man zurück in die GKV wechseln?
Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit
einigen Stolpersteinen verbunden. Abhängig davon, ob Du Angestellter oder
Selbstständig bist, unterscheiden sich die Möglichkeiten, um wieder zurück
zu wechseln. Fest steht, ab dem 55. Lebensjahr wird es sehr schwer, wieder zurück in die GKV zu kommen.
Transparenzhinweis gemäß Google-Richtlinien:
Unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung ist für Sie kostenfrei. Wir erhalten ggf. eine Vergütung durch Versicherungsunternehmen.
Anbieter: Ritzerfeld & Partner GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf.
Eingetragen im Vermittlerregister nach § 34d GewO (Registernummer: D-CNJO-O7WNP-68).
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Offizieller Eintrag im Vermittlerregister
auf www.vermittlerregister.info

Ist die private Krankenversicherung für Dich interessant?

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder