Worin besteht der Unterschied, wenn ich mir mit 67 Jahren das ETF-Guthaben bei einer Depotbank auszahlen lasse, im Vergleich zur ETF Altersvorsorge?
Bei der ETF-Guthabenauszahlung einer Depotbank greift die Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETFs). Dies bedeutet, dass nur 30 % der Erträge mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert werden. Klingt erst einmal super, oder?
Mit einer ETF Altersvorsorge wird es sogar noch besser! Zwar greift hier die Teilfreistellung nur mit 15 %, zusätzlich gibt es aber eine Besonderheit: das steuerliche Halbeinkünfteverfahren. Hierbei werden von den nach der 15 % Teilfreistellung übrig gebliebenen Erträgen lediglich die Hälfte mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Voraussetzungen, damit das Halbeinkünfteverfahren greift:
- Die ETF Altersvorsorge muss bei der Auszahlung mindestens zwölf Jahre bestanden haben +
- die Auszahlung muss nach dem 62. Lebensjahr erfolgen.
Folgendes Beispiel vergleicht beide Systeme und verdeutlicht die Unterschiede:
Berechnungsbeispiel/Annahmen: Jahresbeitrag 1.200 Euro, Laufzeit: 30 Jahre, Wertentwicklung: 6 %, Basiszins: 0,52 %, persönlicher Steuersatz: 27 %, Produktkosten: 0 %. Beim Fondssparplan reicht der Freistellungsauftrag aus, um die Steuerlast auf die Vorabpauschale zu vermeiden.
Im Falle der Fondspolice sind die Voraussetzungen des Halbeinkünfteverfahrens erfüllt, Abgeltungssteuer inkl. Soli: 26,375 %, Aktienfonds thesaurierend. Die Vorabpauschale fällt in diesem Beispiel jedes Jahr an, da der tatsächliche Ertrag höher ist als die Vorabpauschale. In der Praxis bestehen verschiedene Optionen, wie die Steuerlast auf die Vorabpauschale vom Anleger bezahlt wird.